Leitungsstruktur

Die Leitung der Gemeinde wird durch einen Gemeindeleitungskreis ehrenamtlich wahrgenommen. Dabei handelt es sich um Mitglieder der Gemeinde, die von der Gemeinde gewählt werden. Ferner wählt die Gemeinde einen Gemeindeleiter, der zeichnungsberechtigt die juristische Vertretung der Gemeinde wahrnimmt.

Alle wesentlichen Entscheidungen werden nach Vorbereitung durch die Gemeindeleitung in der Gemeindeversammlung getroffen.